Mitgliedschaft
 
Über den Eintritt in die Tennisabteilung GVO als Mitglied entscheidet der Vorstand.
Bei Minderjährigen muss die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters vorliegen. 
Wer nachweisbar eine Schule oder Universität besucht, kann auch nach dem vollendeten 18. Lebensjahr, jedoch längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, als jugendliches Mitglied geführt werden. Der Nachweis ist unangefordert jährlich vor dem 1. April dem Vorstand vorzulegen. 
Nur pünktliche Beitragszahlung berechtigt zur Teilnahme am Spielbetrieb. 
Neben dem monatlichen Beitrag wird einmalig ein Betrag für nicht geleistete Arbeitsstunden eingezogen (Falls diese nicht geleistet wurden).
Der Austritt ist nur zum Schluss des Kalenderjahres möglich. Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich bis zum 30. September eines jeden Jahres an den Vorstand erfolgen.